Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltung
- Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Fremdenführer bzw. Reisebetreuer und dem Auftraggeber, wenn dies im Einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss
- Nach Empfang der Buchungsanfrage erhält der Auftraggeber ein Angebot, aus dem die vereinbarten Leistungen und das zur Verrechnung gelangende Entgelt ersichtlich sind. Bei Bestätigung des Angebots kommt der Vertrag zustande und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
- Entgelt
- Das für die Erbringung der Leistungen geschuldete Entgelt ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers.
- Wurde keine ausdrückliche Entgeltregelung getroffen, so gilt ein angemessenes, ortsübliches Entgelt als vereinbart.
- Das Entgelt ist – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – spätestens nach erbrachter Leistung fällig. Ist die Fälligkeit des Entgelts vor Leistungserbringung vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber und sonstige Teilnehmer von der Leistungserbringung auszuschließen, wenn die Rechnung vor Beginn der Leistungen noch nicht bezahlt wurde.
- Stornobedingungen
- An gebuchte Leistungen sind der Auftraggeber und die Teilnehmer grundsätzlich gebunden.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn eine schriftliche Mitteilung über die Stornierung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin beim Auftragnehmer einlangt. An den Reisebetreuer ist dann keine Stornogebühr zu zahlen, wenn eine schriftliche Mitteilung über die Stornierung bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Reisebetreuung beim Reisebetreuer einlangt.
- Storniert der Auftraggeber zwischen 3 und 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin eine Führung bzw. zwischen 3 Tagen und 4 Wochen eine Reisebetreuung, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.
- Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin oder dem Beginn der Reisebetreuung, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
- Stornierungstag und vereinbarter Leistungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist stets der Eingang der Stornierung beim Auftragnehmer.
- Die Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig von Verschulden oder einem tatsächlich eingetretenen Schaden zu bezahlen sind.
- Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne Absage und pro Teilnehmer zu entrichten.
- Diese Gebühren gelten auch bei Absagen aufgrund höherer Gewalt oder wetterbedingt (wie Blitzeis, Hitze, Hochwasser, Sturm- oder Wetterwarnungen).
- Zeitplaneinhaltung
- Kann der Auftraggeber oder ein Teilnehmer voraussichtlich nicht rechtzeitig zum vereinbarten Beginn der Führung erscheinen, sind der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter verpflichtet, den Fremdenführer umgehend nach Bekanntwerden eines Hinderungsgrundes über die voraussichtliche Dauer der Verspätung telefonisch zu informieren.
- Der Fremdenführer wird zumindest 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn zuwarten. Die Wartezeit des Fremdenführers wird in die vereinbarte Führungsdauer eingerechnet.
- Erfolgt bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn keine Information an den Fremdenführer, ist dieser nicht verpflichtet, weiter zu warten. Der Fremdenführer ist in diesem Fall von seiner Leistungspflicht befreit und sein Entgeltanspruch besteht in diesem Fall in voller Höhe.
- Sollte sich der Fremdenführer verspäten, wird er – sofern ihm vom Auftraggeber eine Telefonnummer eines Ansprechpartners genannt wurde – diesen über eine Verspätung informieren. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind im Falle einer Verspätung des Fremdenführers verpflichtet, ihrerseits zumindest 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Der Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, die Teilnehmer über diese Wartepflicht zu informieren. Die Wartezeit wird in die vereinbarte Führungsdauer eingerechnet.
- Vertretung und Vollmacht
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Verhinderung zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen eine fachlich geeignete und befugte Ersatzkraft heranzuziehen oder zu vermitteln und den Auftraggeber und die sonstigen Teilnehmer zu informieren.
- Haftung
- Für alle Leistungen gilt, dass eine Teilnahme ausnahmslos auf eigene Gefahr erfolgt und keine Haftung übernommen werden kann.
- Eine Haftung des Auftragsnehmers für Schäden des Auftraggebers oder Teilnehmern, die aus einer Konsumation von Lebensmitteln oder Getränken und bei Teilnahme an Verkostungen während der Führung oder der Reisebetreuung resultieren ist ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für eine (teilweise) Undurchführbarkeit oder ungeplante Unterbrechung oder Verzögerung der Führung oder Reise, wenn der Grund dafür nicht in seiner Sphäre liegt. Der Fremdenführer ist berechtigt, die Führung abzubrechen oder abzusagen, wenn eine sichere Durchführung oder Beendigung der Führung aus seiner Sicht nicht möglich ist.
- Die Gefahr, dass sich eine etwaige vom Auftragnehmer nicht organisierte Weiterreise nach der Führung oder nach der Reisebetreuung verspätet, liegt ausschließlich beim Auftraggeber und bei den Teilnehmern. Eine Haftung des Auftragnehmers für etwaige daraus resultierende Nachteile ist ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden an der Verspätung trifft.
- Der Auftragnehmer schließt keinen Reiseveranstaltungsvertrag ab und ist nicht Reiseveranstalter.
- Der Auftraggeber und die Teilnehmer werden die Bestimmungen des Urheberrechts bei den Führungen beachten. Gezielte Film- und Tonaufnahmen des Auftraggebers während der Führungen oder Reisebetreuung sind ohne Einwilligung des Auftragnehmers untersagt.
- Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort des Vertrages ist der Ort, an dem die Führung durchgeführt werden soll.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ist der Sitz des AN, soweit nicht § 14 KSchG anzuwenden ist.
- Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
Datenschutz
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